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Entrechtung und Verfolgung der Jüdinnen
und Juden
Von Anfang an betrieb das nationalsozialistische Regime unter Hitler die systematische Entrechtung der Jüdinnen und Juden. Dies begann mit der Verdrängung der Jüdinnen und Juden aus dem öffentlichen Dienst, dem Boykott jüdischer Geschäfte und der erzwungenen so genannten "Arisierung" von in jüdischem Besitz befindlichen Unternehmen. 1935 folgten die rassistischen "Nürnberger Gesetze", welche die deutschen Jüdinnen und Juden ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubten. Der vorläufige Höhepunkt dieser Politik gipfelte in
antisemitischen Terrorakten, die von Hitler und Goebbels am 9. November
1938 zu einem reichsweiten Massenpogrom ausgeweitet wurden. Bis zum offiziellen
Ende am 10. November wurden über 1.000 Synagogen abgebrannt, mindestens
8.000 jüdische Geschäfte zerstört sowie zahllose Wohnungen
verwüstet. Im Laufe dieser konzertierten Gewaltverbrechen wurden zwischen
1.300 und 1.500 Menschen ermordet. Hinzu kamen Millionenschäden an
zerstörten Geschäftseinrichtungen und Schaufensterscheiben. Im
NS-Jargon wurde das Pogrom mit dem verharmlosenden Begriff "Reichskristallnacht"
bezeichnet, eine Diktion die teilweise bis heute verwendet wird. Übergang zum systematischen Völkermord
Das eigentliche Ziel seiner Politik, die Vernichtung des Judentums, hatte
Hitler zwar bereits in seiner Hetzschrift "Mein Kampf" zum Ausdruck gebracht,
bis zum Kriegsbeginn war das offiziell formulierte Ziel allerdings einzig
möglichst viele Jüdinnen und Juden zur Auswanderung aus Deutschland
zu drängen. 1939 änderte sich diese Politik, von da an wurde die
systematische, fabrikmäßige Ermordung aller Jüdinnen und
Juden geplant und betrieben, derer das Hitler-Regime habhaft werden konnte.
Weitere Opfer waren vor allem Roma und Sinti, Homosexuelle, durch die NS-Medizin
als "minderwertig" definierte Personen, so genannte "Asoziale" politisch
Andersdenkende und religiös Verfolgte.
In den größeren Städten des so genannten "Generalgouvernements"
in Polen, wie Warschau oder Lódz, wurde die jüdische Bevölkerung
in hermetisch abgeriegelte Ghettos zwangsübersiedelt, wo sie durch
Hunger, Kälte und willkürliche Morde sukzessive dezimiert wurde.
Im Vernichtungsfeldzug gegen die Sowjetunion ab Sommer 1941 folgten den
Truppen der Wehrmacht die so genannten Einsatzgruppen der SS, die Massenerschießungen
an jüdischen ZivilistInnen vornahmen. An solchen Aktionen waren aber
auch reguläre Wehrmachts- und Polizeieinheiten beteiligt. Die Vernichtungslager
Erschießungen galten aber bald als "ineffektiv" für die geplanten Morde im großen Stil. Daher erprobten seit Herbst 1941 die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD Massentötungen mit Hilfe von mobilen Vergasungswagen, wie sie schon im so genannten Euthanasieprogramm "T4" zur Ermordung Geisteskranker eingesetzt worden waren. Da sich die von der SS-Führung gewünschte Mordrate dadurch nicht erzielen ließ, wurden schließlich fabrikmäßige Vernichtungslager errichtet, deren alleiniger Zweck die möglichst schnelle Tötung einer möglichst großen Zahl von Menschen war. Solche Vernichtungslager wurden angelegt in:
Aus sämtlichen Teilen Europas, die von den nationalsozialistischen
Truppen besetzt waren, wurden bis Kriegsende Menschen einzig zum Zweck ihrer
Vernichtung in diese Lager deportiert. Unmittelbar nach ihrer Ankunft wurden
sie in Gaskammern geführt (lediglich in Auschwitz und Majdanek wurden
Selektionen in Arbeitsfähige und Nicht-Arbeitsfähige vorgenommen),
die als Duschräume getarnt waren, und dort mit Kohlenmonoxyd oder Zyklon
B, einem hochgiftigen Schädlingsbekämpfungsmittel aus Blausäure
ermordet. Das Gas verursacht einen qualvollen, bis zu 20 Minuten dauernden
Erstickungstod. Die Leichen wurden in Krematorien verbrannt. Einzelne Leichenteile
wie Haare und Goldzähne wurden ebenso wie die privaten Habseligkeiten
der Opfer (Kleidung, Schuhe, Brillen, Koffer etc.) von der SS weiterverwertet.
Zusätzlich wurden in den Konzentrationslagern Menschenversuche durchgeführt. Die Opfer wurden zum Beispiel in Druckkammern extrem hohem oder niedrigem Luftdruck ausgesetzt, in Eiswasser unterkühlt, mit Bakterien infiziert, für chirurgische Versuche missbraucht und vieles mehr. Wannseekonferenz und Opferzahlen
Am 20. Januar 1942 fand unter der Leitung von Reinhard Heydrich die Wannseekonferenz bei Berlin statt. Dort besprachen hochrangige Ministerialbeamte der Reichsregierung die so genannte "Endlösung der Judenfrage", also die Deportation und Ermordung aller europäischen Jüdinnen und Juden. Elf Millionen Menschen waren zur Vernichtung vorgesehen. Im größten Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau wurden 1 100.000 bis 1 500.000 Menschen ermordet. Etwa eine Million davon waren Jüdinnen und Juden. Insgesamt ermordeten die Nationalsozialisten zwischen 5,29 und über 6 Millionen Jüdinnen und Juden in Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie durch Massenexekutionen. Für alle von Nazi-Deutschland besetzten Länder sowie dem Reichsgebiet selbst werden folgende Minimalzahlen genannt:
- Stand der jüdischen Bevölkerung der "Ostmark" laut damaliger Statistik 13. März 1938: 206.000 15. April 1944: 5.512 |
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