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Die Verfolgung der österreichischen Jüdinnen und Juden Die Verfolgung der österreichischen Roma Die Verfolgung politischer GegnerInnen Die Verfolgung nationaler Minderheiten Die Verfolgung sexueller Minderheiten Die Verfolgung religiöser Minderheiten Die Verfolgung "erbkranker" Personen Die Verfolgung "ungehorsamer" Soldaten Elisabeth Klamper
Bereits in der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 begannen in Österreich
die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, die wochenlang
das Straßenbild Wiens prägen sollten. Blinder Hass, Neid, Herrenmenschendünkel
und ein jahrhundertelang tradierter Antisemitismus brachen in Form einer
mittelalterlich anmutenden Jüdinnen- und Judenverfolgung aus. Jüdische
Männer, Frauen und manchmal auch Kinder wurden von SA-Männern,
HJ-Angehörigen und MitläuferInnen des NS-Regimes geschlagen, verhaftet
und gedemütigt, jüdische Geschäfte und Wohnungen geplündert.
Die spontanen Gewaltakte der österreichischen NationalsozialistInnen
und ihrer MitläuferInnen waren eine Facette des antijüdischen
Terrors, die Separierung und Diffamierung der österreichischen Jüdinnen
und Juden durch die nationalsozialistischen Gesetze die andere. Bis zum Kriegsbeginn im September 1939 hatte das nationalsozialistische Regime in Österreich und Deutschland durch Gesetze, Erlässe und Verordnungen die wirtschaftliche Existenz der Jüdinnen und Juden vernichtet. Auch die ersten Maßnahmen zu deren besonderer Kennzeichnung (Einführung der "Kennkarte"), Isolation (Beginn der Konzentration in bestimmten Wohnhäusern) sowie zur Einengung der persönlichen Bewegungsfreiheit waren bereits getroffen. Der
letzte Schritt zur Ausgrenzung und Stigmatisierung der österreichischen
Jüdinnen und Juden erfolgte am 15. September 1941 durch eine Polizeiverordnung,
nach der Jüdinnen und Juden ab dem sechsten Lebensjahr gezwungen waren,
den "Judenstern" zu tragen. Auch mussten die Wohnungen, in denen
Jüdinnen und Juden lebten, ab April 1942 mit einem "Judenstern"
gekennzeichnet sein. Im Februar 1941 begannen die Deportationen aus Wien
in die Ghettos und Vernichtungslager. Insgesamt fielen annähernd sechs
Millionen Jüdinnen und Juden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik
zum Opfer, ca. 65.000 davon waren ÖsterreicherInnen. [TOP] Erika Thurner In Österreich lebten vor 1938 etwa 11.000 als "Zigeuner" bezeichnete Personen: Burgenland-Roma, deutsche und österreichische Sinti und andere Gruppen (Lovara, Kalderash). Einer Mehrheit war das Land bereits zur Heimat geworden. Je nach gebotenen Möglichkeiten verdingten sie sich als "NomadInnen", als NahwanderInnen, aber auch als Sesshafte - manche schon seit Generationen. Die Not der Zwischenkriegszeit machte allerdings viele der HändlerInnen, HandwerkerInnen oder MusikerInnen, aber auch ArbeiterInnen und TaglöhnerInnen unter ihnen zum Bettelvolk. Unmittelbar
in den "Anschlusstagen", im März 1938, begann die "Zigeuner"-Hetzjagd.
Unter der Schirmherrschaft der deutschen NS-FunktionärInnen zogen die
österreichischen Nazis in ihren "Rassen-Krieg". So wurden
bereits 1938/39 Tausende österreichische "Zigeuner" als "Asoziale"
und/oder als "rassisch Minderwertige" verhaftet und in Konzentrationslager
verschleppt - nach Dachau, Buchenwald, Mauthausen und Ravensbrück.
Ab 1939 folgten die weiteren Verfolgungsschritte: Zunächst die "Festsetzung" aller noch freien "Zigeuner" auf österreichischem Gebiet in eigens errichteten Zwangsarbeitslagern. Dann - zur Jahreswende 1941/42 - starteten die Osttransporte, einschließlich einer ersten großen Ausrottungsaktion im polnischen Ghetto Lodz. Höhepunkt und Schlusspunkt bildete der so genannte "Auschwitz-Erlass" vom Dezember 1942. In ihm legte Reichsführer SS Heinrich Himmler den Ausrottungsplan aller "Zigeuner" und "Zigeunermischlinge"
fest. Die Umsetzung erfolgte ab Frühjahr 1943: Etwa eine halbe Million
europäischer "Zigeuner" hat dieses nationalsozialistische
Mordprogramm nicht überlebt. Von den 11.000 österreichischen Roma
und Sinti wurden zwei Drittel Opfer des NS-"Zigeuner"-Holocaust.[TOP] Wolfgang Neugebauer/Thomas Ninführ/Helmut Wohnout Neben Jüdinnen und Juden und Roma waren die politischen GegnerInnen des Nationalsozialismus Hauptziele der Repressionsmaßnahmen. Einerseits sollten mit dem NS-Totalitätsanspruch unvereinbare politische Bewegungen und Parteien ausgeschaltet bzw. mit deren RepräsentantInnen "abgerechnet" werden, andererseits sollte durch Ausübung von Terror jeglicher Widerstand von dieser Seite im Keim erstickt werden. Die Verfolgungsmaßnahmen waren daher schon lange vor dem März 1938 von den Verantwortlichen in Berlin geplant bzw. in den Machtträumen österreichischer NationalsozialistInnen vorweggenommen worden. Die
erste große Verhaftungswelle unmittelbar nach der Besetzung richtete
sich vor allem gegen VertreterInnen des untergegangenen Ständestaates,
KommunistInnen, SozialistInnen, bekannte antinazistische KünstlerInnen
sowie Jüdinnen und Juden. Die Zahlenangaben schwanken zwischen 50.000
und 76.000 Inhaftierten innerhalb der ersten sechs Wochen. Einige Tausend
der Verhafteten blieben längere Zeit inhaftiert oder kamen im Laufe
des Jahres 1938 ins KZ, der Großteil aber wurde nach einigen Tagen
oder Wochen wieder freigelassen. Später allerdings - insbesondere im
Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 - wurden viele
FunktionärInnen der ehemaligen österreichischen Parteien neuerlich
verhaftet.Im Allgemeinen ging die Verhaftung auch mit dem Verlust der Stellung oder des Arbeitsplatzes, vor allem bei Jüdinnen und Juden auch des Geschäftes und der Wohnung einher; es wurde also die ganze Familie von den Verfolgungshandlungen in Mitleidenschaft gezogen. Demütigungen und Misshandlungen der Opfer durch fanatische NationalsozialistInnen waren gang und gäbe. Dadurch wurde bewusst eine Atmosphäre des Schreckens geschaffen. [TOP] Helena Verdel Die Minderheiten erlebten den "Anschluss" Österreichs durchaus unterschiedlich: Je nach den Erfahrungen mit dem Ständestaat standen sie ihm bedingt hoffnungsvoll bis gleichgültig gegenüber; viele erlebten ihn aber auch als Schock, waren doch plötzlich die nationalen GegnerInnen im Lande zu MachthaberInnen geworden. Der Koroški Slovenec hatte noch am 11. März 1938, am Tag des Einmarsches der deutschen Truppen, eine Sonderausgabe publiziert, in der für ein unabhängiges Österreich geworben wurde. Zum Standard der offiziellen Politik der Minderheiten gehörte es damals, loyal zum Staat zu sein, frei nach dem Motto: Die Mehrheit entscheidet über die Staatsform, wir kümmern uns um die Rechte der Minderheit. So ist es nicht weiters verwunderlich, dass alle offiziell existierenden Minderheitenverbände Ergebenheitsadressen an das neue Regime absandten. In ihrem Auftreten bestärkt wurden vor allem die SlowenInnen und KroatInnen, deren politische Führung stark klerikal geprägt war, auch durch das Verhalten der katholischen Kirche. Die NationalsozialistInnen selbst traten in den ersten Wochen, abgesehen von einzelnen Verhaftungen, nicht offen feindselig gegenüber den nationalen Minoritäten auf. Zum Teil mussten sie Rücksicht auf die noch existierenden Schutzmächte nehmen - Ungarn war immerhin ein Verbündeter, das Königreich Jugoslawien hoffte man zu gewinnen, die Tschechoslowakische Republik hatte immer noch politischen Stellenwert - zum Teil wollte man den propagandistischen Vorteil nutzen und auf die eigene "vorbildliche Minderheitenpolitik" hinweisen. Im Verlauf der nächsten Jahre entfiel jedoch die Notwendigkeit der Mäßigung zusehends, und es konnte offen betrieben werden, was immer schon zentrales Ziel war: dieses Land deutsch zu machen. [TOP] Brigitte Bailer-Galanda Das NS-Regime strebte aus rassistischen Gründen die umfassende Kontrolle der Sexualität seiner BürgerInnen an: "Rassisch wertvolle" Menschen sollten sich im Sinne der Volkserhaltung möglichst stark vermehren. Die männliche Homosexualität wurde in diesem Zusammenhang als "unproduktiv" verfolgt, das NS-Regime fürchtete, wie Himmler formulierte, eine "seuchenartige Ausbreitung" der Homosexualität und eine dadurch herbeigeführte "Entmannung" des deutschen Volkes. Das NS-Regime verschärfte daher die Verfolgung der auch vor 1933 in der Weimarer Republik bzw. vor 1938 in Österreich strafbar gewesenen Homosexualität beträchtlich. Zum Zweck der besseren Erfassung der männlichen Homosexuellen wurde 1936 die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" gegründet. Während nach dem reichsdeutschen § 175 RStG nur Homosexualität zwischen Männern strafbar gestellt wurde, sah das österreichische Strafgesetzbuch auch eine Verfolgung weiblicher Homosexualität vor. Diese österreichische
Bestimmung blieb im Gebiet Österreichs auch nach dem "Anschluss"
weiterhin in Kraft, was zur Verfolgung weiblicher Homosexueller durch die
Gestapo führte. Auf Druck der SS kam es im Gebiet des ehemaligen Österreich
ab 1939/40 zu einer Angleichung an die reichsdeutsche Rechtsprechung.Die Verfolgung Homosexueller diente nach dem "Anschluss" 1938 den NS-Machthabern auch als Vorwand zur Verfolgung und Diskreditierung der katholischen Kirche. Homosexuelle wurden nicht nur von Gerichten abgeurteilt, sondern nach Verbüßung ihrer Strafe oder an Stelle eines Gerichtsurteils in Konzentrationslager eingewiesen. Im KZ Mauthausen waren ab 1938/39 bis zur Befreiung ständig Homosexuelle inhaftiert. Es fanden auch medizinische Versuche an Homosexuellen statt, vor allem Kastration und Hormonbehandlungen. [TOP] Brigitte Bailer-Galanda Neben Verfolgungshandlungen gegen die katholische Kirche zielte der Nationalsozialismus auch auf die Ausschaltung religiöser Minderheiten, so genannter Sekten. Vor allem die Internationale Bibelforschervereinigung (IBV) war während der Zeit des Nationalsozialismus schweren Verfolgungen ausgesetzt. Die im NS-Jargon "Bibelforscher" genannte, sich selbst "Zeugen Jehovas" bezeichnende christliche Kleingruppe weigerte sich, die staatliche Autorität über ihre religiösen Vorstellungen zu setzen. Bereits ab dem "Anschluss" kam es zu Konflikten zwischen ihnen und dem NS-Regime, da sie den Hitlergruß oder andere Aktivitäten zur Unterstützung des Staates, wie beispielsweise Spenden für das Winterhilfswerk, verweigerten. Durch zwei Verhaftungswellen 1939 und 1940 wurden die bis dahin bestehenden illegalen Landesleitungen der IBV aufgelöst. Kinder aus Familien von BibelforscherInnen wurden ihren Eltern weggenommen und staatlichen Erziehungsinstitutionen überantwortet. Nach Kriegsausbruch verschärfte sich die Situation beträchtlich, da die BibelforscherInnen es grundsätzlich ablehnten, Wehrdienst zu leisten. Zahlreiche Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft wurden wegen Wehrkraftzersetzung vor Gericht gestellt bzw. in Konzentrationslager eingeliefert. Insbesondere Männer im wehrfähigen Alter mussten wegen ihrer Weigerung, Militärdienst zu leisten, mit dem Todesurteil rechnen. Selbst im Konzentrationslager weigerten sich inhaftierte BibelforscherInnen, Arbeiten für die Deutsche Wehrmacht zu leisten. Zum Unterschied von anderen Gruppen verfolgter Menschen hätten die BibelforscherInnen die Möglichkeit gehabt, sich ihr Los zu erleichtern bzw. ihre Freilassung zu bewirken: Sie hätten sich nur durch Unterzeichnung einer vorgefertigten Erklärung von der Internationalen Bibelforschervereinigung lossagen und ihre Loyalität dem nationalsozialistischen Staat gegenüber erklären müssen. Die meisten verweigerten jedoch diesen Ausweg und blieben ihrer religiösen Überzeugung treu. [TOP] Friedemann Bedürftig ![]() Sterbehilfe für unheilbar Kranke wurde schon in den 20er Jahren intensiv diskutiert, doch erst im Dritten Reich begannen ernsthafte Überlegungen dazu, nun auch ausgedehnt auf Behinderte, denen als "unnütze Esser" und "lebensunwertes Leben" die Existenzberechtigung abgesprochen wurde. Von den Zwangssterilisationen "erbkranker" Personen bis zu ihrem aktiven "Ausmerzen" - verschleiernd griechisch "Euthanasie" (schöner, leichter Tod) genannt - führte ein direkter Weg. Schon 1938 genehmigte Hitler aufgrund eines Einzelfalls die Kindereuthanasie von Behinderten, mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 ermächtigte er seinen Leibarzt Brandt und den Chef seiner Kanzlei, Bouhler, "nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken den Gnadentod zu gewähren". Unter verschiedenen Tarnnamen wurde die "aktion T4" gestartet, in derer Rahmen psychisch (also keineswegs "unheilbar") kranke Erwachsene in Heil- und Pflegeeinrichtungen ausgesondert, in Tötungsanstalten verbracht und dort mit Gas oder Injektionen umgebracht wurden. Die Opfer wurden mit Hilfe von Fragebogen ermittelt, die Ärzte nach freiem Ermessen auswerteten. Als die Nachrichten darüber trotz Tarnung in die Öffentlichkeit drangen, regte sich massiver Protest vor allem der Kirchen, woraufhin die Morde auf Befehl Hitlers im August 1941 eingestellt wurden. Das Personal wurde in den Osten verlegt und arbeitete dort mit beim Aufbau der Vernichtungslager. Bis dahin waren mindestens 70.000, vermutlich aber über 90.000 Menschen Opfer der Euthanasie geworden. Sie endete damit keineswegs, sondern ging unter noch strengerer Geheimhaltung z.B. als "Aktion 14f13" weiter und betraf nun geisteskranke und arbeitsunfähige KZ-Häftlinge. Auch in vielen Heilanstalten tötete man weiter Behinderte, nun aber an Ort und Stelle durch Spritzen, Entzug der Nahrung, Tabletten u.a. Die Opferzahlen stiegen weiter; im "Ärzte-Prozess" in Nürnberg ging die Anklage von 275.000 Getöteten aus, darin enthalten die während des Luftkriegs in Krankenhäusern und Altersheimen bei der "Aktion Brandt" zum Freimachen von Lazarettplätzen umgebrachten psychisch Kranken und die Ermordeten in den Behinderteneinrichtungen und Kliniken der besetzten Ostgebiete. [TOP] Walter Manoschek
Menschen, die sich dem Dienst in der Deutschen Wehrmacht enzogen, wurden
vom NS-Regime unbarmherzig verfolgt und drakonisch bestraft. Die Kriegsgerichte
führten etwa drei Millionen Strafverfahren gegen ungehorsame Soldaten
und ZivilistInnen durch. Zwischen 1939 und 1945 wurden mindestens 30.000
Todesurteile gegen deutsche und österreichische Wehrmachtsangehörige
ausgesprochen. Allein wegen Desertion wurden etwa 22.000 Todesurteile verhängt
und ca. 15.000 tatsächlich vollstreckt. Zum Vergleich wurde in der
US-Armee während des Zweiten Weltkrieges ein einziges Todesurteil wegen
Desertion vollstreckt. Unzählige Soldaten wurden in KZ-ähnliche
Lager und Strafbataillone gesteckt. Besonders harte Urteile verhängten
die Militärgerichte gegen Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Personen,
die ein Verratsdelikt begangen hatten. Von den österreichischen Kriegsdienstverweigerern,
fast ausschließlich Personen, die der Glaubensgemeinschaft der "Zeugen
Jehovas" angehörten, wurde in fünfzig Prozent der Fälle
ein Todesurteil verhängt; ebenso hoch war die Quote an Todesurteilen
bei Deserteuren. Hochgerechnet wurden zwischen 1.200 und 1.400 österreichische
Deserteure hingerichtet.Im Nachkriegsösterreich wurden Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und andere Verfolgte der NS-Militärjustiz jahrzehntelang als "Verräter" und "Feiglinge" beschimpft und gesellschaftlich ausgegrenzt. Sie gehörten nicht nur zu den vergessenen, sondern auch zu den stigmatisierten Opfern des Nationalsozialismus. Erst im Sommer 2005 wurden sie gesetzlich eindeutig rehabilitiert und finanziell den anderen Opfergruppen des Nationalsozialismus gleichgestellt. [TOP] |
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