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NS-Terror Elisabeth Klamper/Wolfgang Neugebauer Der NS-Terrorapparat, der im März 1938 in Österreich errichtet und in den folgenden Jahren bis zur Perfektion ausgebaut wurde, war - neben zeitweise sehr erfolgreichen Bemühungen zur Vereinnahmung der Bevölkerung - eine der wesentlichen Stützen der NS-Herrschaft. Dem Terror kam die Aufgabe zu, politische und "rassische" GegnerInnen des Nationalsozialismus auszuschalten bzw. überhaupt zu vernichten, die Normen der Diktatur in allen Bevölkerungsgruppen durchzusetzen und die Inanspruchnahme des gesamten wirtschaftlichen und menschlichen Potentials Österreichs für die Vorbereitung bzw. Durchführung eines Eroberungskrieges abzusichern. Für 1938 sind zwei einander ergänzende Bereiche des NS-Terrors auszumachen:
Terror von unten
Die österreichischen Nazis bedurften nicht der Anordnungen der neuen
reichsdeutschen Machthaber zum Terror. Spontan ergriffen sie im März
1938 die Initiative zu willkürlichen Festnahmen, Misshandlungen, Demütigungen
und Beraubungen politischer und "rassischer" GegnerInnen. Die Ausschreitungen
erfolgten öffentlich, nicht selten unter großer Anteilnahme zahlreicher
MitläuferInnen, und stellten alle bisherigen Verfolgungen in Deutschland
in den Schatten. Die Ursachen für den Radikalismus der österreichischen
NationalsozialistInnen, für den spontanen "Terror von unten", lagen
in der politischen Entwicklung seit 1933: Im Unterschied zu ihren reichsdeutschen
ParteigenossInnen, die sich seit der "Machtergreifung" 1933 in der Bürokratie,
in der Wirtschaft, im Parteiapparat und anderen gesellschaftlichen Bereichen
etablieren konnten, waren die österreichischen Nazis 1933 bis 1938
politisch Verfolgte. Nicht wenige AktivistInnen waren als PutschistInnen
oder TerroristInnen ins "Reich" geflüchtet, wo sie in der Österreichischen
Legion, in der SS und
anderen
NS-Organisationen die Abrechnung mit ihren GegnerInnen vorbereitet hatten.
Sie kamen nun in der Rolle der Rache nehmenden SiegerInnen nach Österreich
zurück. In ähnlicher Weise hatten sich bei den in Österreich
tätigen illegalen Nazis Hassgefühle und Rachedenken aufgestaut.
Nicht zuletzt zogen die Nazis aus dem Terror auch handfesten Nutzen, da
sie sich Wohnungen, Geschäfte und Posten ihrer Opfer aneigneten. NSDAP
Ein wichtiges Instrument des nationalsozialistischen Repressionsapparates stellte die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) dar. Als totalitäre Staatspartei kontrollierte und beeinflusste sie mit ihren Gliederungen (SA, SS, HJ) und angeschlossenen Verbänden (NS-Lehrerbund, NS-Juristenbund etc.) nahezu alle gesellschaftlichen Lebensbereiche. In den sieben Alpen- und Donaugauen stieg die Mitgliederzahl der NSDAP auf über 680.000 (1942) an, worunter sich freilich nicht nur überzeugte und fanatische AnhängerInnen, sondern auch viele KarrieristInnen
und OpportunistInnen befanden. Für Staat wie für Partei galt das
faschistische Führerprinzip: Der Führer befiehlt, die Gefolgschaft
gehorcht. Dementsprechend war die NSDAP straff und hierarchisch organisiert:
Vier bis acht Blocks (als unterste Einheit) bildeten eine Zelle, drei bis
fünf Zellen eine Ortsgruppe, mehrere Ortsgruppen jeweils einen Kreis
und mehrere dieser Kreise den Gau. Die von Hitler ernannten und ihm unterstehenden
Gauleiter, die gleichzeitig auch als Reichsstatthalter, also als Leiter
der staatlichen Verwaltung, fungierten, hatten beträchtlichen Einfluss
auf den Terrorapparat. Nicht zuletzt gehörte die Überwachung der
politischen Haltung der Bevölkerung zu den Aufgaben der politischen
Hoheitsträger der NSDAP (Gauleiter, Kreisleiter, Ortsgruppenleiter,
Zellenleiter, Blockleiter). SS und SA
Die SA ("Sturmabteilung") und die SS ("Schutzstaffel") waren die wichtigsten Gliederungen der NSDAP und als solche Terrorinstrumente.
Gestapo, Polizei und SD
Die Geheime Staatspolizei (Gestapo), der Sicherheitsdienst der SS (SD) und die traditionellen Polizeigliederungen waren unter dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren Heinrich Himmler zu einem gigantischen Terrorapparat verschmolzen worden.
Konzentrationslager
Der gefürchtetste Begriff im Vokabular des NS-Terrors war KZ (= Konzentrationslager). Die KZ waren staatliche Zwangsarbeitslager, die der SS (Reichsführer SS Himmler, Reichssicherheitshauptamt, SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt) unterstanden. Die Einweisung erfolgte ohne (Gerichts-)Verfahren aufgrund eines "Schutzhaftbefehls" der Gestapo, oft auf bloßen Verdacht "staatsfeindlicher" Gesinnung. Über Hunderttausende politische und "rassische" GegnerInnen, aber auch über "Asoziale", Kriminelle, Homosexuelle u. a. wurde "Schutzhaft" verhängt. Schwerste Arbeit, oft in Steinbrüchen,
in Verbindung mit unzureichender Ernährung und schlechten sanitären
und medizinischen Verhältnissen, Übergriffe der SS, systematische
Selektionen (Auswahl zur Ermordung durch SS-Ärzte) und Mordaktionen
ließen den Häftlingen kaum eine Überlebenschance. NS-Justiz
Sofort nach der Besetzung Österreichs wurde die Justiz zu einem Werkzeug nationalsozialistischer Machtausübung und des Terrors vor allem gegen politische GegnerInnen gemacht, wobei weit verbreitete NS-Sympathien der österreichischen Richterschaft diesen Prozess beschleunigten. Zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen in Österreich wurden die schon im "Altreich" bewährten Methoden angewendet: personelle
Säuberungen bzw. Durchsetzung mit Parteigängern, politische Druckausübung
und Beeinflussung der Richter, Eingriffe in Rechtsprechung. Ganze Gruppen
(wie z. B. Jüdinnen und Juden sowie PolInnen) wurden nicht mehr von
der Justiz behandelt, sondern ohne Verfahren dem SS- und Polizeiapparat
überantwortet. Dazu kam die Übernahme der deutschen Gerichtsorganisation:
Volksgerichtshof, besondere Senate der Oberlandesgerichte, Sondergerichte
bei den Landgerichten, Militärgerichtsbarkeit, SS- und Polizeigerichte,
Standgerichte. Kamen politische GegnerInnen 1938 noch mit Zuchthausstrafen
relativ glimpflich davon, wurden später immer mehr Todesurteile ausgesprochen;
man verschonte auch Jugendliche nicht. Allein im Wiener Landesgericht wurden
über 1.100 Hinrichtungen mit dem Fallbeil vollzogen. |
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